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Artikel 23 - Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEV 2024 k.a.Abk.)
Artikel 23 Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
In § 66 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 22 dieser Verordnung geändert worden ist, werden in dem Satzteil vor Nummer 1 nach den Wörtern „§ 36 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a" die Wörter „und Absatz 2m" eingefügt.
Zitierungen von Artikel 23 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 23 BEV 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEV 2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 33 BEV 2024 Inkrafttreten
... in Kraft. (3) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. (4) Artikel 23 tritt am 1. Juni 2025 in Kraft. (5) Artikel 10 tritt am 1. November 2025 in ...
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