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Artikel 26 - Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEV 2024 k.a.Abk.)
Artikel 26 Aufhebung der Verordnung über die Küstenschifffahrt
Die Verordnung über die Küstenschifffahrt vom 5. Juli 2002 (BGBl. I S. 2555), die zuletzt durch Artikel 2 § 11 der Verordnung vom 21. September 2018 (BGBl. I S. 1398) geändert worden ist, wird aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 26 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 26 BEV 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEV 2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 33 BEV 2024 Inkrafttreten
... der Absätze 2 bis 5 am 1. Januar 2025 in Kraft. (2) Die Artikel 1 und 26 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2025 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16789/a320378.htm