Die
Bodenabfertigungsdienst-Verordnung vom
10. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2885), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 6. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2442) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 9 Satz 2 und 3 und § 12 Absatz 1 in dem Satzteil nach Nummer 3 und in Absatz 3 werden jeweils die Wörter „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Wörter „Bundesministerium für Digitales und Verkehr" ersetzt.
- 2.
- § 13 wird aufgehoben.
- 3.
- In Anlage 2 werden in der Überschrift die Wörter „Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Wörter „Bundesministeriums für Digitales und Verkehr" ersetzt.
- 4.
- Anlage 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angaben zum Flughafen Berlin-Tegel (TXL) werden aufgehoben.
- b)
- In den Angaben zum Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF) werden die Wörter „Berlin-Schönefeld (SXF)" durch die Wörter „Berlin-Brandenburg (BER)" ersetzt.