Artikel 32 - Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEV 2024 k.a.Abk.)

Artikel 32 Änderung der Düngeverordnung


Artikel 32 ändert mWv. 1. Januar 2025 DüV § 10

In § 10 Absatz 2 Satz 1 im Satzteil vor Nummer 1 der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305), die zuletzt durch Artikel 97 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird das Wort „zwei" durch die Angabe „14" ersetzt.



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