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Anhang 7 - Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (7. VAGVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414; Geltung ab 17.12.2024
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Anhang 7 zu Artikel 3 Nummer 22 Buchstabe d



Abschnitt C Weitere Formularvorgaben

1.
Allgemeines

1.1
Datenpunkte vom Datentyp „Monetär" sind in Euro anzugeben.

1.2
Datenpunkte vom Datentyp „Prozentsatz" sind mit vier Dezimalstellen auszudrücken (z. B. der Prozentsatz 37,12 % ist mit 0.3712 anzugeben).

1.3
Alle Datenpunkte sind als positive Werte anzugeben, außer in den folgenden Fällen:

a)
Die Datenpunkte sind in Bezug auf den natürlichen Betrag des Postens von gegensätzlicher Art.

b)
Die Art des Datenpunktes ermöglicht das Melden positiver und negativer Werte.

c)
Nach Maßgabe der Hinweise in Anlage 2 Abschnitt A ist ein anderes Meldeformat erforderlich.

1.4
Datenpunkte, zu denen der Pensionsfonds keine Angaben machen kann, bleiben leer.

1.5
Sofern ergänzende Hinweise und Bemerkungen zu Formularen erforderlich werden, sind diese als qualitativer Formularteil gemäß § 42b Absatz 2 Satz 1 einzureichen.

2.
Kopfzeilen Für die Befüllung der Kopfzeilenfelder sind die nachfolgend aufgeführten Kennzeichnungen zu verwenden.

2.1Formular F.810.01
FundstelleStaatenHerkunft des PFG
§ 5 Nr. 2 das gesamte PFG Herkunft 00
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 das gesamte inländische PFG Herkunft 01
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 das gesamte ausländische PFG Herkunft 99
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 das ausländische PFG pro Staat Herkunft 21 bis Herkunft 25,
Herkunft 31 bis Herkunft 34,
Herkunft 41,
Herkunft 42,
Herkunft 44 bis Herkunft 48,
Herkunft 51 bis Herkunft 63
2.2 Formular F.804.01
FundstelleVerpflichtungWährung
Anmerkung 1 Satz 1
Buchstabe a)
zum Formular F.804.01
für die Verpflichtungen in Euro Währung 73
Anmerkung 1 Satz 1
Buchstabe b)
zum Formular F.804.01
für die Verpflichtungen in einer Währung
eines Mitgliedstaates, dessen Währung
nicht Euro ist, oder eines anderen Ver-
tragsstaates
Währung 21,
Währung 23 bis Währung 25,
Währung 45,
Währung 51,
Währung 53,
Währung 54,
Währung 61,
Währung 62
Anmerkung 1 Satz 1
Buchstabe c)
zum Formular F.804.01
für die Verpflichtungen in Schweizer
Franken und in US-Dollar
Währung 49,
Währung 81
2.3 Formular F.842.01
FundstelleStaatenHerkunft des PFG
Anmerkung 1 Satz 1
Buchstabe a)
zum Formular F.842.01
das gesamte ausländische PFG Herkunft 72
Anmerkung 1 Satz 1
Buchstabe b)
zum Formular F.842.01
das ausländische PFG pro Staat Herkunft 21 bis Herkunft 25,
Herkunft 31 bis Herkunft 34,
Herkunft 41,
Herkunft 42,
Herkunft 44 bis Herkunft 48,
Herkunft 51 bis Herkunft 63
2.4 Formular F.850.01
FundstelleBeziehungRückversicherungsbeziehung
Anmerkung 5
zum Formular F.850.01
jede zu berichtende Rückversicherungs-
beziehung
Rückversicherungsbeziehung 001 bis
Rückversicherungsbeziehung 099


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