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Anhang 7 - Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (7. VAGVÄndV k.a.Abk.)
Anhang 7 zu Artikel 3 Nummer 22 Buchstabe d
Abschnitt C Weitere Formularvorgaben
- 1.
- Allgemeines
- 1.1
- Datenpunkte vom Datentyp „Monetär" sind in Euro anzugeben.
- 1.2
- Datenpunkte vom Datentyp „Prozentsatz" sind mit vier Dezimalstellen auszudrücken (z. B. der Prozentsatz 37,12 % ist mit 0.3712 anzugeben).
- 1.3
- Alle Datenpunkte sind als positive Werte anzugeben, außer in den folgenden Fällen:
- a)
- Die Datenpunkte sind in Bezug auf den natürlichen Betrag des Postens von gegensätzlicher Art.
- b)
- Die Art des Datenpunktes ermöglicht das Melden positiver und negativer Werte.
- c)
- Nach Maßgabe der Hinweise in Anlage 2 Abschnitt A ist ein anderes Meldeformat erforderlich.
- 1.4
- Datenpunkte, zu denen der Pensionsfonds keine Angaben machen kann, bleiben leer.
- 1.5
- Sofern ergänzende Hinweise und Bemerkungen zu Formularen erforderlich werden, sind diese als qualitativer Formularteil gemäß § 42b Absatz 2 Satz 1 einzureichen.
- 2.
- Kopfzeilen Für die Befüllung der Kopfzeilenfelder sind die nachfolgend aufgeführten Kennzeichnungen zu verwenden.
2.1 | Formular F.810.01 | ||
Fundstelle | Staaten | Herkunft des PFG | |
§ 5 Nr. 2 | das gesamte PFG | Herkunft 00 | |
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 | das gesamte inländische PFG | Herkunft 01 | |
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 | das gesamte ausländische PFG | Herkunft 99 | |
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 | das ausländische PFG pro Staat | Herkunft 21 bis Herkunft 25, Herkunft 31 bis Herkunft 34, Herkunft 41, Herkunft 42, Herkunft 44 bis Herkunft 48, Herkunft 51 bis Herkunft 63 | |
2.2 Formular F.804.01 | |||
Fundstelle | Verpflichtung | Währung | |
Anmerkung 1 Satz 1 Buchstabe a) zum Formular F.804.01 | für die Verpflichtungen in Euro | Währung 73 | |
Anmerkung 1 Satz 1 Buchstabe b) zum Formular F.804.01 | für die Verpflichtungen in einer Währung eines Mitgliedstaates, dessen Währung nicht Euro ist, oder eines anderen Ver- tragsstaates | Währung 21, Währung 23 bis Währung 25, Währung 45, Währung 51, Währung 53, Währung 54, Währung 61, Währung 62 | |
Anmerkung 1 Satz 1 Buchstabe c) zum Formular F.804.01 | für die Verpflichtungen in Schweizer Franken und in US-Dollar | Währung 49, Währung 81 | |
2.3 Formular F.842.01 | |||
Fundstelle | Staaten | Herkunft des PFG | |
Anmerkung 1 Satz 1 Buchstabe a) zum Formular F.842.01 | das gesamte ausländische PFG | Herkunft 72 | |
Anmerkung 1 Satz 1 Buchstabe b) zum Formular F.842.01 | das ausländische PFG pro Staat | Herkunft 21 bis Herkunft 25, Herkunft 31 bis Herkunft 34, Herkunft 41, Herkunft 42, Herkunft 44 bis Herkunft 48, Herkunft 51 bis Herkunft 63 | |
2.4 Formular F.850.01 | |||
Fundstelle | Beziehung | Rückversicherungsbeziehung | |
Anmerkung 5 zum Formular F.850.01 | jede zu berichtende Rückversicherungs- beziehung | Rückversicherungsbeziehung 001 bis Rückversicherungsbeziehung 099 |
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