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Zitierungen von § 28 WDO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 WDO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WDO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 WDO Zuständigkeit zum Erteilen förmlicher Anerkennungen
... Es können erteilen 1. Disziplinarvorgesetzte mit der Disziplinarbefugnis nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder einer höheren Disziplinarbefugnis eine Anerkennung im Kompanie- oder Tagesbefehl, ... Es können gewähren 1. Disziplinarvorgesetzte mit der Disziplinarbefugnis nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Sonderurlaub bis zu fünf Arbeitstagen, 2. Disziplinarvorgesetzte mit der ... zu fünf Arbeitstagen, 2. Disziplinarvorgesetzte mit der Disziplinarbefugnis nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Sonderurlaub bis zu sieben Arbeitstagen, 3. Disziplinarvorgesetzte mit der ... bis zu sieben Arbeitstagen, 3. Disziplinarvorgesetzte mit der Disziplinarbefugnis nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 Sonderurlaub bis zu 14 ...
§ 30 WDO Zuständigkeit der oder des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten
... Disziplinarvorgesetzte meldet, dass 1. ihre oder seine Disziplinarbefugnis nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 nicht ausreicht, 2. sie oder er persönlich durch die Tat verletzt ist oder ...
§ 31 WDO Disziplinarbefugnis nach dem Dienstgrad
... oder eine Offizierin oder ein Offizier in entsprechendem Dienstgrad die Disziplinarbefugnis nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 , 2. ein Major, Oberstleutnant oder eine Offizierin oder ein Offizier in entsprechendem ... oder eine Offizierin oder ein Offizier in entsprechendem Dienstgrad die Disziplinarbefugnis nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 , 3. ein Oberst oder eine Offizierin oder ein Offizier in entsprechendem oder ... oder ein Offizier in entsprechendem oder höherem Dienstgrad die Disziplinarbefugnis nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 . Die Bundesministerin der Verteidigung oder der Bundesminister der ...
§ 48 WDO Dienstaufsicht
... ist, 5. die oder der Disziplinarvorgesetzte ihre oder seine Disziplinarbefugnis nach § 28 überschritten hat, 6. die oder der Disziplinarvorgesetzte nach § 36 der ...
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