Zitierungen von § 117 WDO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 117 WDO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WDO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 119 WDO Bestimmungen für das Beschwerdeverfahren
... während ihres Laufs die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt wird. § 117 gilt entsprechend. Die Beschwerde gegen die Einweisung in ein öffentliches ...
§ 120 WDO Einlegung und Frist der Berufung
... wenn während ihres Laufs die Berufung beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt wird. § 117 gilt entsprechend. (3) In der Berufungsschrift ist das angefochtene Urteil zu ...
§ 121 WDO Begründung der Berufung
... beantragt werden. Die Anträge sind zu begründen. (2) Die §§ 117 und 120 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 gelten ...
§ 135 WDO Antrag auf Wiederaufnahme
... wird, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. § 117 gilt entsprechend. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die oder der Antragsberechtigte ...
§ 146 WDO Kostenfestsetzung
... Erinnerung entscheidet die oder der Vorsitzende der Truppendienstkammer endgültig. § 117 gilt ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed