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Artikel 3 - Drittes Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts und zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (3. WehrDiszNOG)

Artikel 3 Änderung der Wehrbeschwerdeordnung


Artikel 3 ändert mWv. 1. April 2025 WBO offen

Die Wehrbeschwerdeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2009 (BGBl. I S. 81), die zuletzt durch Artikel 24 Absatz 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 16a Absatz 6 werden die Wörter „§ 140 Absatz 8 und § 142" durch die Wörter „§ 144 Absatz 8 und § 146" ersetzt.

2.
§ 20 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:


3.
In § 21 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 142" durch die Angabe „§ 146" ersetzt.

4.
In § 22b Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „das Truppendienstgericht" durch die Wörter „der Vorsitzende der Truppendienstkammer" ersetzt.