Tools:
Update via:
§ 3 - Drittstaatsangehörigenberatungsverordnung (DBV)
§ 3 Bewilligungsstelle
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
1Die Umsetzung der Verwaltung des Beratungsangebots wird auf die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als zuständiger Bewilligungsstelle übertragen. 2Näheres regelt die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bewilligungsstelle zu treffende Verwaltungsvereinbarung.
Anzeige
Zitierungen von § 3 DBV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 DBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DBV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 DBV Aufbau des Beratungsangebots
... Berufsgruppen und aller Wirtschaftszweige zuständig. Die Bewilligungsstelle nach § 3 kann in begründeten Einzelfällen Abweichungen von Satz 1 zulassen. (3) Die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16815/a320844.htm