Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes (BVerfGGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes


Artikel 2 ändert mWv. 31. Dezember 2024 PUAG § 36

In § 36 Absatz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1142), das zuletzt durch Artikel 12 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3229) geändert worden ist, werden die Wörter „Artikel 93 des Grundgesetzes" durch die Wörter „Artikel 94 des Grundgesetzes" ersetzt.



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