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Artikel 5 - Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)
Artikel 5 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Das Bundeskindergeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 42 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 Absatz 1 wird die Angabe „250 Euro" durch die Angabe „255 Euro" ersetzt.
- 2.
- In § 6a Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „ab 1. Juli 2022" gestrichen und wird die Angabe „20 Euro" durch die Angabe „25 Euro" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 5 SteFeG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 SteFeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SteFeG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 6 SteFeG Weitere Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... 6 des Bundeskindergeldgesetzes, das zuletzt durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 ...
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