interne Verweise§ 55 FFG Ordentliche Verkürzung der Sperrfristen ... Sofern filmwirtschaftliche Belange dem nicht entgegenstehen, kann die Sperrfrist nach § 54 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 auf Antrag in Ausnahmefällen jeweils bis auf sechs Monate nach Beginn der regulären ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16840/v321189.htm