Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 61 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 61 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 55 FFG Ordentliche Verkürzung der Sperrfristen
... Herstellungskosten das Zweifache des Durchschnitts der Herstellungskosten aller im Vorjahr nach § 61 geförderten Filmvorhaben übersteigen, abweichend von Absatz 2 bereits vor Drehbeginn ...
§ 69 FFG Aufteilung der Referenzmittel auf die Berechtigten
... muss der Filmförderungsanstalt spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung nach § 61 Absatz 1  ...
§ 78 FFG Ausnahmen beim Eigenanteil
... Herstellungskosten das Zweifache des Durchschnitts der Herstellungskosten aller im Vorjahr nach § 61 geförderten Filmvorhaben ...
§ 86 FFG Auszahlung
... Die Filmförderungsanstalt zahlt die Förderhilfen nach § 61 bedarfsgerecht an den Hersteller, die regieführende und die drehbuchschreibende Person aus. ...
§ 138 FFG Aufteilung der Einnahmen auf die Förderbereiche
... 1. 53,5 Prozent für die Produktionsförderung für programmfüllende Filme ( § 61 ), 2. 1,5 Prozent für die Produktionsförderung für Kurzfilme und nicht ...
§ 151 FFG Beendigung der Filmförderung
... § 129 mit Ablauf des 31. Dezember 2027. (3) Förderhilfen nach den §§ 61 , 89 und 102 werden nur gewährt, wenn der Referenzfilm bis zum 31. Dezember 2028 ... 2029 gewährt. (4) Anträge auf Förderhilfen nach den §§ 61 , 89 und 102 müssen bis zum Ablauf des 31. März 2030 gestellt werden. ...
 
Anzeige