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Zitierungen von § 137 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 137 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 139 FFG Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter
... sich entsprechend. (2) Absatz 1 gilt für zusätzliche Leistungen nach § 137 , soweit nicht der Fernsehveranstalter oder der Programmvermarkter einen anderen Verwendungszweck ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16840/v321272.htm