... Die Einnahmen der Filmförderungsanstalt sind vorbehaltlich des Absatzes 3 und des § 139 nach Abzug der Verwaltungskosten und der Mittel nach Absatz 1 Satz 1 wie folgt zu verwenden: ...
... höherer Gewalt drohen oder bereits eingetreten sind, unbedingt geboten erscheint. § 139 bleibt unberührt. (2) Es können jeweils bis zu 25 Prozent der ...