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Zitierungen von Artikel 2 Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Streckenführungen, Meldepunkten und Reiseflughöhen für Flüge nach Instrumentenflugregeln im kontrollierten Luftraum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland)
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 53. EDENRV-ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
53. EDENRV-ÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 2 53. EDENRV-ÄndV Weitere Änderung der Zweihundertfünfundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung
... ist, wird wie folgt geändert: (nur Fundstellennachweis) ...
Artikel 3 53. EDENRV-ÄndV Inkrafttreten
... Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 17. April 2025 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 15. Mai 2025 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16843/v321326.htm