Die
Eingliederungsmittel-Verordnung 2025 vom
17. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 420) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In § 1 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „Bundeshaushalt 2024" durch die Angabe „Bundeshaushalt 2025" zu ersetzen.
- 2.
- In § 2 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „Bundeshaushalt 2024" durch die Angabe „Bundeshaushalt 2025" zu ersetzen.