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Berichtigung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2025 (EinglMV2025Ber k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Eingliederungsmittel-Verordnung 2025 vom 17. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 420) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In § 1 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „Bundeshaushalt 2024" durch die Angabe „Bundeshaushalt 2025" zu ersetzen.
- 2.
- In § 2 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „Bundeshaushalt 2024" durch die Angabe „Bundeshaushalt 2025" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag Martin Mindermann
Im Auftrag Martin Mindermann
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