Eingangsformel - Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024 gemäß § 14 Absatz 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGZustB 2025 k.a.Abk.)

B. v. 10.12.2024 BGBl. 2025 I Nr. 9
Geltung ab 01.01.2025; FNA: 1104-1-1-5 Bundesverfassungsgericht

Eingangsformel



Das Plenum des Bundesverfassungsgerichts hat am 27. November 2024 gemäß § 14 Absatz 4 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473), das zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 12. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 234) geändert worden ist, beschlossen, dass der Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2023 (BGBl. 2024 I Nr. 42) wie folgt neu gefasst wird:



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