Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung (LAKStiftAbkVInkB k.a.Abk.)

B. v. 10.01.2025 BGBl. 2025 II Nr. 23; Geltung ab 16.12.2024
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 16. Dezember 2024 LAKStiftAbkV Artikel 2

Das in Berlin am 11. Mai 2023 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung (BGBl. 2023 II Nr. 252) ist nach seinem Artikel 32 Absatz 1

 
am 16. Dezember 2024

in Kraft getreten.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Inkrafttreten des Abkommens auch die Verordnung vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 351) zu dem Abkommen nach ihrem Artikel 2 Absatz 1

 
am 16. Dezember 2024

in Kraft getreten ist.

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Auswärtiges Amt

Im Auftrag Tania von Uslar-Gleichen



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