Das in Berlin am 11. Mai 2023 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung (BGBl. 2023 II Nr. 252) ist nach seinem Artikel 32 Absatz 1
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- am 16. Dezember 2024
in Kraft getreten.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Inkrafttreten des Abkommens auch die Verordnung vom
20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 351) zu dem Abkommen nach ihrem
Artikel 2 Absatz 1-
- am 16. Dezember 2024
in Kraft getreten ist.