§ 3 - Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Hanf im Rahmen der Saatgutanerkennung 2025 (HanfSaatgAnerkV 2025 k.a.Abk.)

V. v. 17.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 16
Geltung ab 24.01.2025 bis 31.08.2025; FNA: 7822-6-65 Sortenschutz, Saatgut

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. September 2025 HanfSaatgAnerkV 2025 offen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2025 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Januar 2025.



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