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Artikel 3 - Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im Meldewesen sowie weiterer Änderungen (NamSchrBV k.a.Abk.)
Artikel 3 Änderung der Bundesmeldedatenabrufverordnung
Artikel 3 ändert mWv. 1. November 2025 BMeldDAV offen
Die Bundesmeldedatenabrufverordnung vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3209), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe a wird die Angabe „0101 bis 0102" durch die Angabe „0101a" ersetzt.
- b)
- In Buchstabe b wird die Angabe „0201 bis 0204" durch die Angabe „0201a, 0203a" ersetzt.
- 2.
- § 5 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe „0101 bis 0106," durch die Angabe „0101a bis 0105a," ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird die Angabe „0201 bis 0206," durch die Angabe „0201a bis 0206," ersetzt.
- c)
- In Nummer 11 Buchstabe a wird die Angabe „0902 bis 0903," durch die Angabe „0902a," ersetzt.
- d)
- Nummer 13 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a werden die Wörter „1501 bis 1502, 1517 bis 1518," durch die Angabe „1501a, 1517a," ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe c werden die Wörter „1502a bis 1502c, 1518a bis 1518c," durch die Angabe „1502b, 1518b," ersetzt.
- e)
- In Nummer 14 Buchstabe a wird die Angabe „1601 bis 1602," durch die Angabe „1601a," ersetzt.
- 3.
- § 6 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe „0101 bis 0106," durch die Angabe „0101a bis 0105a," ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird die Angabe „0201 bis 0204," durch die Angabe „0201a, 0203a," ersetzt.
- 4.
- § 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe „0101 bis 0102," durch die Angabe „0101a," ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird die Angabe „0201 bis 0204," durch die Angabe „0201a, 0203a," ersetzt.
- 5.
- § 8 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe „0101 bis 0106," durch die Angabe „0101a bis 0105a," ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird die Angabe „0201 bis 0204," durch die Angabe „0201a, 0203a," ersetzt.
- 6.
- Die Anlage wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a Doppelbuchstabe aa wird Satz 1 durch folgenden Satz ersetzt:
„Alle Auswahldaten nach § 4 Absatz 1, die Namen (auch Straßen- und Ortsnamen) darstellen (DSMeld 0101a, 0301 bis 0303, 0201a, 0203a, 0501, 0502, 1205, 0602, 1904), müssen von der Auskunft gebenden Stelle auf der Basis der Vorgaben in Tabelle 9 „Abbildung lateinischer Buchstaben auf Grundbuchstaben analog ICAO" der DIN-Norm 91379 (Ausgabe August 2022)1 normalisiert werden." - bb)
- Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Doppelbuchstabe aa wird Satz 2 durch folgenden Satz ersetzt:
„Im Kontext des als Auswahldatum übermittelten Familiennamens müssen alle im Melderegister nach DSMeld 0101a, 0201a, 0203a, 0501 und 0502 gespeicherten Informationen zur Suche durch die Auskunft gebende Stelle herangezogen werden." - bbb)
- Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst:
- „bb)
- Eine Person darf nur dann in das Suchergebnis eingehen, wenn der als Auswahldatum angegebene Familienname exakt mit folgenden Daten der Person im Melderegister übereinstimmt:
- aaa)
- dem Familiennamen - unstrukturiert - (DSMeld-Blatt 0101a, 1. oder 2. Periode) oder
- bbb)
- dem Geburtsnamen - unstrukturiert - (DSMeld-Blatt 0201a) oder
- ccc)
- dem Familiennamen vor Änderung - unstrukturiert - (DSMeld-Blatt 0203a) oder
- ddd)
- dem Ordensnamen (DSMeld-Blatt 0501) oder
- eee)
- dem Künstlernamen (DSMeld-Blatt 0502)."
- cc)
- In Buchstabe c Doppelbuchstabe aa wird Satz 4 durch folgenden Satz ersetzt:
„Im Kontext der als Auswahldatum übermittelten Vornamen müssen alle im Melderegister nach DSMeld 0301 (1. oder 2. Periode), 0302, 0303, 0501 und 0502 gespeicherten Informationen zur Suche herangezogen werden." - dd)
- Buchstabe d Doppelbuchstabe ff wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Satz 2 wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Für diesen Datensatz ist in DSMeld-Feld 0301 der Wert „Jochen" gespeichert und in DSMeld-Feld 0502 der Wert „Graf von Elba"." - bbb)
- Satz 4 wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Bezüglich des Auswahldatums „Jochen" greift die Vorgabe zu Vornamen, d. h. es wird in den DSMeld-Feldern 0301 (1. oder 2. Periode), 0302, 0303, 0501 und 0502 nach „Jochen" gesucht." - ccc)
- Satz 7 wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Bezüglich des Auswahldatums „Graf" greift die Vorgabe zum Familiennamen, d. h. es wird in den DSMeld-Feldern 0101a (1. oder 2. Periode), 0201a, 0203a, 0501 und 0502 nach „Graf" gesucht."
- b)
- Nummer 6 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe a Doppelbuchstabe aa wird Satz 1 durch folgenden Satz ersetzt:
„Alle Auswahldaten nach § 7 Absatz 1, die Namen (auch Straßen- und Ortsnamen) darstellen (DSMeld 0101a, 0201a, 0203a, 0301 bis 0303, 0501, 0502, 0602, 1203, 1204, 1205, 1211, 1212, 1233, 1408, 1904), müssen von der Auskunft gebenden Stelle auf der Basis der Vorgaben in Tabelle 9 „Abbildung lateinischer Buchstaben auf Grundbuchstaben analog ICAO" der DIN-Norm 91379 (Ausgabe August 2022) normalisiert werden." - bb)
- Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst:
- „bb)
- Im Kontext des als Auswahldatum übermittelten Familiennamens müssen alle im Melderegister nach DSMeld-Blatt 0101a (1. oder 2. Periode), 0201a, 0203a, 0501 und 0502 gespeicherten Informationen zur Suche herangezogen werden."
- cc)
- In Buchstabe c Doppelbuchstabe aa wird Satz 4 durch folgenden Satz ersetzt:
„Im Kontext der als Auswahldatum übermittelten Vornamen müssen alle im Melderegister gemäß DSMeld-Blatt 0301 (1. oder 2. Periode), 0302, 0303, 0501 und 0502 gespeicherten Informationen zur Suche herangezogen werden." - dd)
- Buchstabe d Doppelbuchstabe ee wird wie folgt geändert:
- aaa)
- Satz 2 wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Für diesen Datensatz ist in DSMeld-Feld 0301 der Wert „Jochen" gespeichert und in DSMeld-Feld 0502 der Wert „Graf von Elba"." - bbb)
- Satz 4 wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Bezüglich des Auswahldatums „Jochen" greift die Vorgabe zu Vornamen, d. h. es wird in den DSMeld-Feldern 0301 (1. oder 2. Periode), 0302, 0303, 0501 und 0502 nach „Jochen" gesucht." - ccc)
- Satz 7 wird durch folgenden Satz ersetzt:
„Bezüglich des Auswahldatums „Graf" greift die Vorgabe zum Familiennamen, d. h. es wird in den DSMeld-Feldern 0101a (1. oder 2. Periode), 0201a, 0203a, 0501 und 0502 nach „Graf" gesucht."
- c)
- In Nummer 7 Buchstabe a wird Satz 3 durch folgenden Satz ersetzt:
„Die Auswertung von Platzhaltern muss für die folgenden in § 7 Absatz 1 genannten Auswahldaten ermöglicht werden: Blattnummer des DSMeld (Datenblatt) 0101a, 0201a, 0203a, 0301, 0302, 0303, 0501, 0502 und 1205."
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