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Artikel 3 - Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNVerfV k.a.Abk.)
Artikel 3 Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 303f des Fünften Buch Sozialgesetzbuch
(gesamter Text siehe Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 303f des Fünften Buch Sozialgesetzbuch)
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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 GDNVerfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GDNVerfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 GDNVerfV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2754) geändert worden ist, außer Kraft. (2) Artikel 3 tritt zwei Tage nach der Verkündung in ...
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