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Artikel 2 - Verordnung zur Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPBetreibVEV 2025 k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung
Artikel 2 ändert mWv. 20. Februar 2025 MPAV § 1 (neu), § 1, § 2, § 3, § 4, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3
Die Medizinprodukte-Abgabeverordnung vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1227), die zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 17. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 190) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Dem § 1 wird folgender § 1 vorangestellt:
„§ 1 Anwendungsbereich
Diese Rechtsverordnung gilt für Produkte nach § 3 Nummer 1 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes." - 2.
- Der bisherige § 1 wird § 2 und wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Medizinprodukte" jeweils durch das Wort „Produkte" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 werden das Wort „Medizinprodukt" durch das Wort „Produkt" und das Wort „Medizinprodukten" jeweils durch das Wort „Produkten" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 3 wird das Wort „Medizinprodukt" durch das Wort „Produkt" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 4 wird das Wort „Medizinprodukts" durch das Wort „Produktes" ersetzt.
- cc)
- In Nummer 5 wird das Wort „Medizinproduktes" durch das Wort „Produktes" ersetzt.
- dd)
- In Nummer 6 wird das Wort „Medizinprodukten" durch das Wort „Produkten" ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 wird das Wort „Medizinprodukte" durch das Wort „Produkte" ersetzt.
- d)
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird das Wort „Medizinprodukt" durch das Wort „Produkt" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 6 wird das Wort „Medizinproduktes" durch das Wort „Produktes" ersetzt.
- 3.
- Der bisherige § 2 wird § 3 und wie folgt geändert:
- 4.
- Der bisherige § 3 wird § 4 und wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Medizinprodukte" durch das Wort „Produkte" ersetzt.
- bb)
- In den Sätzen 2 und 3 wird das Wort „Medizinprodukten" jeweils durch das Wort „Produkten" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 das Wort „Medizinprodukte" durch das Wort „Produkte" ersetzt.
- c)
- In Absatz 3 wird das Wort „Medizinprodukten" durch das Wort „Produkten" ersetzt.
- d)
- Die Absätze 4 bis 5 werden aufgehoben.
- 5.
- Der bisherige § 4 wird § 5 und wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe „§ 1" durch die Angabe „§ 2" ersetzt und wird das Wort „Medizinprodukt" durch das Wort „Produkt" ersetzt.
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt gefasst:„(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 94 Absatz 2 Nummer 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 3 ein Produkt in den Verkehr bringt oder
- 2.
- entgegen § 4 Absatz 1 Satz 2 ein Produkt abgibt."
- 6.
- Die Überschrift der Anlage 1 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)". - 7.
- Die Überschrift der Anlage 2 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 2 (zu § 3 Nummer 3)". - 8.
- Anlage 3 wird aufgehoben.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16884/a321658.htm