Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung (1. VersVermVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 34e Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Gewerbeordnung, der zuletzt durch Artikel 8 Nummer 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen:



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