§ 5 Absatz 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung vom
17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2483; 2019 I S. 411) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach dem Wort „Vorläufer" werden die Wörter „oder Nachfolger" eingefügt.
- 2.
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Buchstabe c wird das Wort „oder" am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- In Buchstabe d wird das Semikolon durch das Wort „oder" ersetzt.
- c)
- Folgender Buchstabe e wird angefügt:
- „e)
- als Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen oder als Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen".