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§ 1 - Böttchermeisterverordnung (BöttchMstrV)
§ 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die besonderen Anforderungen an das Verfahren im Böttcher-Handwerk.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16891/a321696.htm