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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025
§ 1 - Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung (SchfAusbV)
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Schornsteinfegers und der Schornsteinfegerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage A Nummer 12, Schornsteinfeger, der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
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