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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025
§ 5 - Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung (SchfAusbV)
§ 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) 1Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Anwenden von schornsteinfegerrechtlichen Regelungen sowie sonstigen einschlägigen Regelungen,
- 2.
- kundenorientiertes Planen und Durchführen von Aufträgen,
- 3.
- brandschutztechnisches Beurteilen, baurechtliches Beurteilen sowie energetisches Beurteilen von Baustoffen, von Bauteilen sowie von Bauwerkskonstruktionen,
- 4.
- brandschutztechnisches Beurteilen, baurechtliches Beurteilen sowie energetisches Beurteilen von baulichen Anlagen sowie von technischen Anlagen sowie Systemen,
- 5.
- Überwachen der Betriebssicherheit sowie der Brandsicherheit von technischen Anlagen sowie Systemen,
- 6.
- Prüfen und Bewerten von Energieträgern sowie Gefahr- und Hilfsstoffen,
- 7.
- Überprüfen sowie Reinigen oder Kehren von Abgasanlagen, von Abgassystemen, von Wärmeerzeugungsanlagen sowie von Energieerzeugungsanlagen,
- 8.
- Überprüfen und Reinigen von Lüftungssystemen sowie von Dunstabzugssystemen,
- 9.
- Feststellen, Beurteilen und Dokumentieren der Energieeffizienz sowie der Umwelt- und Klimaeinwirkungen von Wärmeerzeugungsanlagen sowie von Energieerzeugungsanlagen,
- 10.
- Prüfen der Steuerungstechnik, der Regelungstechnik sowie der Sicherheitstechnik von technischen Anlagen sowie Systemen sowie Optimieren von Einstellungen,
- 11.
- Feststellen, Beurteilen sowie Dokumentieren von Mängeln sowie von Funktionsstörungen an technischen Anlagen sowie Systemen sowie baulichen Anlagen; Feststellen, Beurteilen sowie Dokumentieren von unsachgemäßem Nutzungsverhalten; Einleiten notwendiger Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr,
- 12.
- Durchführen von Maßnahmen zur Optimierung der Betriebssicherheit sowie der Brandsicherheit, der Raumluftqualität sowie der Energieeffizienz,
- 13.
- Planen sowie Umsetzen von Maßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzes in Gebäuden,
- 14.
- Beurteilen von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz,
- 15.
- Beraten von Kundinnen und Kunden,
- 16.
- Kommunizieren mit und Informieren von Kundinnen und Kunden und
- 17.
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt.
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Zitierungen von § 5 SchfAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SchfAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchfAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage SchfAusbV (zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin
... fegerrechtlichen Regelungen sowie sonstigen ein- schlägigen Regelungen ( § 5 Absatz 2 Nummer 1 ) a) Abgrenzungen zwischen hoheitlichen Aufgaben der bevollmächtigten ... Planen und Durchführen von Aufträgen ( § 5 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe, des ... Beurteilen von Baustoffen, von Bauteilen sowie von Bauwerkskonstruktionen ( § 5 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Baustoffe, Bauteile und Bauwerkskonstruktionen hinsichtlich ihrer Eigenschaften, ... von baulichen Anlagen sowie von technischen Anlagen sowie Systemen ( § 5 Absatz 2 Nummer 4 ) a) Gebäudehüllen unter Berücksichtigung der ein- schlägigen ... sowie der Brandsicherheit von technischen Anlagen sowie Systemen ( § 5 Absatz 2 Nummer 5 ) a) Einsatzmöglichkeiten von unterschiedlichen Abgas- anlagen, Abgassystemen ... und Bewerten von Energieträgern sowie Gefahr- und Hilfsstoffen ( § 5 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Energieträger ökologisch und ökonomisch beurteilen b) ... von Wärme- erzeugungsanlagen sowie von Energieerzeugungs- anlagen ( § 5 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Einrichtungen der Arbeitssicherheit überprüfen und beurteilen ... und Reinigen von Lüftungssystemen sowie von Dunstabzugssystemen ( § 5 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Zusatzeinrichtungen im Hinblick auf ihre Funktions- weise überprüfen, ... von Wärmeerzeugungsanlagen sowie von Energie- erzeugungsanlagen ( § 5 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Ist-Zustände nach Vorgaben und Intervallen prüfen b) Messungen nach ... von technischen Anlagen sowie Systemen sowie Optimieren von Einstellungen ( § 5 Absatz 2 Nummer 10 ) a) Kundenbedarf unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und der ... verhalten; Einleiten not- wendiger Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr ( § 5 Absatz 2 Nummer 11 ) a) Mängel an Einrichtungen der Arbeitssicherheit feststellen und dokumentieren ... der Brandsicherheit, der Raumluftqualität sowie der Energieeffizienz ( § 5 Absatz 2 Nummer 12 ) a) defekte und fehlerhafte frei zugängliche Komponenten der Abgasführung ... von Maßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzes in Gebäuden ( § 5 Absatz 2 Nummer 13 ) a) anlagentechnischen Brandschutz planen und insbesondere durch die Montage von ... Beurteilen von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ( § 5 Absatz 2 Nummer 14 ) a) Nutzerverhalten von Kundinnen und Kunden und energetisch relevante Parameter ... 15 Beraten von Kundinnen und Kunden ( § 5 Absatz 2 Nummer 15 ) a) Abgrenzung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben und freier Dienstleistungen ... mit und Informieren von Kundinnen und Kunden ( § 5 Absatz 2 Nummer 16 ) a) Kundenwünsche ermitteln, auf fachliche Umsetzbar- keit und rechtliche ... Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen ( § 5 Absatz 2 Nummer 17 ) a) Bedeutung unterschiedlicher Qualitätssicherungs- und ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( § 5 Absatz 3 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Ge- schäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 5 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Be- lastungen für ... kommunizieren 4 digitalisierte Arbeitswelt ( § 5 Absatz 3 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ...
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