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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025
§ 1 - Zahntechnikermeisterverordnung (ZahntechMstrV)
§ 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die Bestimmungen zur Durchführung der Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk.
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