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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025
§ 4 - Zahntechnikermeisterverordnung (ZahntechMstrV)
§ 4 Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil I
(1) In der Prüfung in Teil I hat der Prüfling umfängliche und zusammenhängende berufliche Aufgaben zu lösen und dabei nachzuweisen, dass er Tätigkeiten im Zahntechniker-Handwerk meisterhaft verrichtet.
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