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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025

§ 9 - Zahntechnikermeisterverordnung (ZahntechMstrV)

V. v. 19.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 48
Geltung ab 01.08.2025; FNA: 7110-3-221 Handwerk im Allgemeinen

§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Zahntechniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten"



(1) 1Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Zahntechniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Zahntechniker-Handwerk Anforderungen erfolgsorientiert, kundenorientiert sowie qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. 2Dabei hat er anatomische Gegebenheiten, physiologische Gegebenheiten, histologische Gegebenheiten, hygienische Gesichtspunkte, gestalterische Gesichtspunkte, materialtechnische Gesichtspunkte, technische Gesichtspunkte, rechtliche Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte, soziale Gesichtspunkte sowie den Stand der Technik zu berücksichtigen. 3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.

(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Zahntechniker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" besteht aus folgenden Qualifikationen:

1.
Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:

a)
Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der auftragsspezifischen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere unter Berücksichtigung von Faktoren für eine zielorientierte Gesprächsführung,

b)
Angebotsanfragen öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber analysieren und bewerten,

c)
Mess- und Prüfverfahren zur Feststellung fertigungstechnischer Prozessketten bei Produkten erläutern und bewerten sowie fehlerhafte Leistungen, auch von Unterauftragnehmern, erkennen und

d)
Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten, daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,

2.
Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften, der technischen Normen sowie des Stands der Technik, hierzu zählen insbesondere:

a)
Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Maschinen, Werkzeugen, Geräten und Personal, auch unter Berücksichtigung einzusetzender Fertigungstechniken und Fertigungsverfahren, darstellen, erläutern und begründen,

b)
Sicherheitsrisiken, Gesundheitsrisiken und Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen daraus ableiten,

c)
Erstellen, Bewerten und Korrigieren von Plänen, Arbeitsunterlagen und Materialkombinationen unter Berücksichtigung gesundheitsspezifischer Gegebenheiten der Patientin oder des Patienten, insbesondere

aa)
anatomischer Gegebenheiten,

bb)
physiologischer Gegebenheiten sowie

cc)
histologischer Gegebenheiten,

d)
Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Angebotsanfragen erstellen sowie hierauf eingehende Angebote bewerten sowie

e)
Vorteile und Nachteile für folgende Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf gesundheitsspezifisch-anatomische Gegebenheiten, physiologische Gegebenheiten, histologische Gegebenheiten, technische Anforderungen, hygienische Anforderungen, medizinproduktrechtliche Anforderungen sowie sozialrechtliche Anforderungen, Kostengesichtspunkte sowie ästhetische Gestaltungsgesichtspunkte erläutern und abwägen sowie daraus eine Lösung auswählen und diese Auswahl begründen:

aa)
Zahnersatz,

bb)
zahntechnisch-therapeutische Apparaturen,

cc)
medizinische Apparaturen,

dd)
kieferorthopädische Apparaturen,

ee)
Epithesen,

ff)
Apnoeapparaten,

gg)
Obturatoren sowie

3.
Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:

a)
Personalkosten, Materialkosten und Gerätekosten auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,

b)
auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen sowie Preise kalkulieren,

c)
Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,

d)
Angebotsunterlagen vorbereiten sowie Angebote erstellen und

e)
Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kundinnen und Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.



 

Zitierungen von § 9 ZahntechMstrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 ZahntechMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZahntechMstrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 ZahntechMstrV Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil II
... bilden die Qualifikationen in den folgenden Handlungsfeldern: 1. nach Maßgabe des § 9 „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Zahntechniker-Handwerk ...
§ 12 ZahntechMstrV Gewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil II
... der Meisterprüfungsverfahrensverordnung werden die Bewertungen der Handlungsfelder nach den §§ 9 bis 11 gleich gewichtet. (2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungsfelder ...