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Artikel 2 - Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (6. BKVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Februar 2025.

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