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Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFVÄndBek 2024 k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 229,30 Euro.
Schlussformel
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Auftrag Mindermann
Im Auftrag Mindermann
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