Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFVÄndBek 2024 k.a.Abk.)

B. v. 05.12.2023 BAnz AT 14.12.2023 B4
Geltung ab 01.01.2024; FNA: 860-2-15-12 Sozialgesetzbuch
Bekanntmachung
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Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 229,30 Euro.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Mindermann



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