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Artikel 1 - Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (GewHGEG k.a.Abk.)
Artikel 1 Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Februar 2025 GewHG mWv. 1. Januar 2032 offen, mWv. 1. Januar 2027 offen
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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 GewHGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GewHGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 6 GewHGEG Inkrafttreten
... vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) In Artikel 1 treten die §§ 3 und 4 Absatz 1, 5 und 6 des Gewalthilfegesetzes am 1. Januar 2032 in ... die §§ 3 und 4 Absatz 1, 5 und 6 des Gewalthilfegesetzes am 1. Januar 2032 in Kraft. In Artikel 1 tritt § 5 am 1. Januar 2027 in Kraft. (3) Artikel 5 tritt frühestens am 1. ... Januar 2030, jedoch nicht vor dem Tag in Kraft, an dem das letzte Land erstmals einen Bericht nach Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 2 des Gewalthilfegesetzes übermittelt hat. Das Bundesministerium der ...
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