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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025

§ 4 - Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung (BüroMKfAusbV)

V. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 62
Geltung ab 01.08.2025; FNA: 806-22-1-159 Berufliche Bildung

§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild



(1) 1Die Berufsausbildung gliedert sich in:

1.
wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,

2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in zehn Wahlqualifikationen mit einem zeitlichen Richtwert von jeweils fünf Monaten sowie

3.
wahlqualifikationsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

2Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen und Wahlqualifikationen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Informationsmanagement anwenden,

2.
Informationsverarbeitung durchführen,

3.
bürowirtschaftliche Abläufe organisieren,

4.
Koordinations- und Organisationsaufgaben übernehmen,

5.
Kundenbeziehungen gestalten,

6.
Auftragsbearbeitung durchführen,

7.
Material und externe Dienstleistungen beschaffen,

8.
personalbezogene Aufgaben übernehmen und

9.
kaufmännische Steuerung durchführen.

(3) Es sind zwei der folgenden Wahlqualifikationen auszuwählen und im Ausbildungsvertrag festzulegen:

1.
Auftragsprozess steuern,

2.
Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen,

3.
kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen,

4.
Einkauf und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen,

5.
Marketing- und Vertriebsaktivitäten mitgestalten,

6.
personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen,

7.
Assistenzaufgaben übernehmen,

8.
Öffentlichkeitsarbeit gestalten und Aufgaben des Veranstaltungsmanagements übernehmen,

9.
Aufgaben der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden oder

10.
Haushaltsmittel planen und bewirtschaften.

(4) Die Berufsbildpositionen der wahlqualifikationsübergreifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,

4.
digitalisierte Arbeitswelt,

5.
Arbeitsorganisation und Informationsmanagement gestalten und

6.
Zusammenarbeit und Kommunikation gestalten.



 

Zitierungen von § 4 BüroMKfAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BüroMKfAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BüroMKfAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 BüroMKfAusbV Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation"
... für das fallbezogene Fachgespräch ist eine der festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 3 , 2. bewertet werden die Leistungen, die der Prüfling im fallbezogenen ... fallbezogene Fachgespräch soll der Prüfling a) für jede der beiden nach § 4 Absatz 3 festgelegten Wahlqualifikationen einen höchstens dreiseitigen Report über die ... komplexen betrieblichen Fachaufgabe erstellen oder b) für eine der beiden nach § 4 Absatz 3 festgelegten Wahlqualifikationen eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die ihm vom ... Fachaufgaben so gestellt wurden, dass sie inhaltlich den festgelegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 3 entsprechen. Die Reporte sind dem Prüfungsausschuss spätestens am ersten Tag ...
§ 17 BüroMKfAusbV Inhalt der Zusatzqualifikationen
... Als Zusatzqualifikation kann die Ausbildung in einer Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 3 vereinbart werden, die nicht im Rahmen der Berufsausbildung gewählt worden ist.  ...
Anlage BüroMKfAusbV (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement
... 4 1 Informationsmanagement anwenden ( § 4 Absatz 2 Nummer 1 ) a) betriebliche Kommunikationssysteme auswählen und anwenden b) ... 2 Informationsverarbeitung durchführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 2 ) a) Texte des internen und externen Schriftverkehrs formulieren, gliedern sowie ... 3 bürowirtschaftliche Abläufe organisieren ( § 4 Absatz 2 Nummer 3 ) a) Bedarf an Büromaterial planen, beschaffen und verwalten b) ... und Organisationsaufgaben übernehmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 4 ) a) interne und externe Termine planen, koordinieren und überwachen; bei ...   5 Kundenbeziehungen gestalten ( § 4 Absatz 2 Nummer 5 ) a) eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt berücksichtigen b) ... 6 Auftragsbearbeitung durchführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 6 ) a) Markt- und Wettbewerbssituation des Ausbildungs- betriebes darstellen b) ... 7 Material und externe Dienstleistungen beschaffen ( § 4 Absatz 2 Nummer 7 ) a) Material- und Dienstleistungsbedarf ermitteln b) Bezugsquellen ermitteln, ... 8 personalbezogene Aufgaben übernehmen ( § 4 Absatz 2 Nummer 8 ) a) Personaleinsatzplanung unterstützen und Arbeitszeit- regelungen ... 9 kaufmännische Steuerung durchführen ( § 4 Absatz 2 Nummer 9 ) a) Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit der betrieb- lichen ... 4 1 Auftragsprozess steuern ( § 4 Absatz 3 Nummer 1 ) a) Kunden produktspezifisch und kaufmännisch beraten b) Angebotsgrundlagen ... der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen ( § 4 Absatz 3 Nummer 2 ) a) Kreditoren- und Debitorenstammdaten aufnehmen und pflegen b) ... Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen gestalten und umsetzen ( § 4 Absatz 3 Nummer 3 ) a) Buchungsvorgänge bearbeiten b) Kassenbuch führen c) Bestands- ... und Logistikprozesse planen, koordinieren und durchführen ( § 4 Absatz 3 Nummer 4 ) a) Bedarf an Produkten und Dienstleistungen feststellen b) Mengen und Termine ... und Vertriebsaktivitäten mitgestalten ( § 4 Absatz 3 Nummer 5 ) a) Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nut- zen und dabei Mitbewerber ... 6 personalwirtschaftliche Prozesse umsetzen ( § 4 Absatz 3 Nummer 6 ) a) rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Be- schäftigungs- und ... 7 Assistenzaufgaben übernehmen ( § 4 Absatz 3 Nummer 7 ) a) Methoden des Selbstmanagements zur Optimierung von Büroorganisation und ... gestalten und Aufgaben des Veranstaltungs- managements übernehmen ( § 4 Absatz 3 Nummer 8 ) a) bestehende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit analysieren b) ... der Verwaltung wahrnehmen und Recht anwenden ( § 4 Absatz 3 Nummer 9 ) a) Kunden und Bürger im Umgang mit Verwaltung situationsgerecht ... 10 Haushaltsmittel planen und bewirtschaften ( § 4 Absatz 3 Nummer 10 ) a) rechtliche Grundlagen des öffentlichen Haushaltes unter ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 4 Nummer 1 ) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 4 Nummer 2 ) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... ergreifen 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 4 Nummer 3 ) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt ... kommunizieren 4 digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 4 Nummer 4 ) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und ... Arbeitsorganisation und Informationsmanagement gestalten ( § 4 Absatz 4 Nummer 5 ) a) eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrollieren sowie ... 6 Zusammenarbeit und Kommunikation gestalten ( § 4 Absatz 4 Nummer 6 ) a) interne und externe Kommunikationsprozesse sowie Kooperationsprozesse gestalten ...