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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025
§ 5 - Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung (BüroMKfAusbV)
§ 5 Berufsausbildung in einer dienstbegleitenden Unterweisung
1Zur Ergänzung der betrieblichen Berufsausbildung sind im Bereich der zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer dienstbegleitenden Unterweisung systematisch zu vermitteln und zu vertiefen. 2Die dienstbegleitende Unterweisung umfasst in der Regel 420 Stunden, sie ist inhaltlich und zeitlich mit dem Berufsschulunterricht abzustimmen.
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