Tools:
Update via:
Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2025
§ 12 - Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung (BüroMKfAusbV)
§ 12 Prüfungsbereich „Kundenbeziehungsprozesse"
(1) 1Im Prüfungsbereich „Kundenbeziehungsprozesse" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, komplexe berufstypische Arbeitsaufträge handlungsorientiert zu bearbeiten. 2Dabei soll er nachweisen, dass er Aufträge kundenorientiert abwickeln, personalbezogene Aufgaben wahrnehmen und Instrumente der kaufmännischen Steuerung fallbezogen einsetzen kann.
(2) 1Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. 2Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16921/a321917.htm