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Anlage - Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung (BüroMKfAusbV)

V. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 62
Geltung ab 01.08.2025; FNA: 806-22-1-159 Berufliche Bildung

Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement



Abschnitt A: wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15.
Monat
16. bis 36.
Monat
1234
1Informationsmanagement
anwenden
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
a) betriebliche Kommunikationssysteme auswählen und
anwenden
b) Grundfunktionen des Betriebssystems anwenden
c) Nutzen des Einsatzes von elektronischen Doku-
mentenmanagementsystemen aufzeigen
d) Nutzen und Risiken von Onlineanwendungen auf-
zeigen
e) Wege der Informationsbeschaffung beherrschen
f) Maßnahmen zur Datensicherung und Datenpflege
veranlassen
11  
2Informationsverarbeitung
durchführen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
a) Texte des internen und externen Schriftverkehrs
formulieren, gliedern sowie situationsgerecht und
normgerecht erstellen
b) Textverarbeitungssystem bedarfsgerecht und effizient
anwenden
c) Vor- und Nachteile verschiedener Präsentations-
medien und -techniken abwägen
d) Präsentationen vorgaben- und adressatengerecht
entwerfen, gestalten und durchführen
e) Präsentationen reflektieren
f) Kalkulationstabellen erstellen und Berechnungen
durchführen
g) Daten in Diagrammen darstellen
h) Tabellen und Diagramme dokumentenübergreifend
verwenden
i) Dokumente pflegen und archivieren
j) Dateien exportieren und importieren
11  
3bürowirtschaftliche Abläufe
organisieren
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
a) Bedarf an Büromaterial planen, beschaffen und
verwalten
b) Posteingang und -ausgang bearbeiten
c) Dokumente unter Beachtung gesetzlicher und
betrieblicher Aufbewahrungsfristen verwalten
d) bürowirtschaftliche Abläufe reflektieren und Ver-
besserungen vorschlagen
7  
4Koordinations- und
Organisationsaufgaben
übernehmen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
a) interne und externe Termine planen, koordinieren und
überwachen; bei Terminabweichungen erforderliche
Maßnahmen einleiten
b) Sitzungen und Besprechungen nach sachlichen und
zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten sowie
betreuen
c) bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von
Projekten mitwirken
5  
5 Kundenbeziehungen
gestalten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
a) eigene Rolle als Dienstleister im Kundenkontakt
berücksichtigen
b) Kundendaten zusammenstellen, aufbereiten und
auswerten
c) situationsgerecht und kundenorientiert Auskunft
geben und beraten
d) Informationen kundengerecht aufbereiten
e) Bedeutung von Kundenservice für die Kunden-
zufriedenheit erkennen und berücksichtigen
7  
6 Auftragsbearbeitung
durchführen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
a) Markt- und Wettbewerbssituation des Ausbildungs-
betriebes darstellen
b) Kundenanfragen bearbeiten und bei ihrer Abwicklung
mitwirken
c) Kundenaufträge annehmen, bearbeiten sowie dabei
Rechtsvorschriften und Verfahrensregeln beachten
6  
d) Auftragsabwicklung mit Kunden festlegen
e) Begleitdokumente und Rechnungen erstellen
f) Vor- und Nachkalkulationen durchführen und aus-
werten
g) Beschwerden und Reklamationen bearbeiten
 11
7Material und externe
Dienstleistungen beschaffen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
a) Material- und Dienstleistungsbedarf ermitteln
b) Bezugsquellen ermitteln, Auswahl begründen und
dabei Beschaffungsrichtlinien sowie Rahmenverträge
beachten
c) Angebote einholen, prüfen, vergleichen und Ent-
scheidungen begründen
d) Bestellungen durchführen
e) Liefertermine überwachen und bei Verzug mahnen
f) Bestellungen mit den Wareneingangsunterlagen ver-
gleichen, Dienstleistungen abnehmen, bei Ab-
weichungen Differenzen klären
11 
8personalbezogene Aufgaben
übernehmen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
a) Personaleinsatzplanung unterstützen und Arbeitszeit-
regelungen berücksichtigen
b) Dienstreiseanträge und Reisekostenabrechnungen
vorbereiten
c) rechtliche Regelungen, insbesondere tarifrechtliche
oder beamtenrechtliche Vorschriften, anwenden
d) bei der Bearbeitung von Mitarbeiterdaten Regelungen
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
e) bereichsbezogene Personalstatistiken führen und
auswerten
 13
9kaufmännische Steuerung
durchführen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 9)
a) Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit der betrieb-
lichen Leistungserstellung beachten
b) Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer
Planung, Steuerung und Kontrolle an Beispielen
anwenden
c) Investitionen und Finanzierung an Beispielen er-
läutern
d) Kosten- und Leistungsstruktur berücksichtigen
e) Belege unterscheiden, den jeweiligen Geschäfts-
vorgängen zuordnen, rechnerisch und sachlich prüfen
f) Zahlungen unter Berücksichtigung der Zahlungs-
bedingungen vorbereiten
 13


Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen

Lfd.
Nr.
Wahlqualifikationen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15.
Monat
16. bis 36.
Monat
1234
1Auftragsprozess steuern
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)
a) Kunden produktspezifisch und kaufmännisch beraten
b) Angebotsgrundlagen und -alternativen mit dem
Kunden entwickeln
c) ergänzenden Service anbieten
d) Kalkulationsdaten für Angebote einholen
e) Angebote erstellen
f) Auftragseingang prüfen, Auftrag bestätigen
g) Zeit- und Ressourcenplan in Abstimmung mit den
Beteiligten erstellen
h) auftragsrelevante Beschaffungen sicherstellen
i) auftragsbegleitend mit Kunden kommunizieren
j) auftragsbezogene Daten einholen
k) Soll- und Ist-Vergleich der Leistungserbringung
durchführen, bei Bedarf nachsteuern
l) Abnahme der Leistung veranlassen
m) Auftragsdokumentation vervollständigen und be-
arbeiten
n) Aufträge nachkalkulieren
o) Aufträge fakturieren, Kundenrechnungen erstellen
p) Zahlungseingänge überwachen und bei Bedarf
Maßnahmen einleiten
q) Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten
r) Maßnahmen zur Kundenbindung initiieren
s) Kundenreklamationen bearbeiten
t) Probleme in Auftragsprozessen identifizieren und
analysieren
u) Problemlösungen vorschlagen
 22
2Instrumente der
kaufmännischen Steuerung
und Kontrolle nutzen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
a) Kreditoren- und Debitorenstammdaten aufnehmen
und pflegen
b) Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung gesetz-
licher und betrieblicher Regelungen buchhalterisch
einordnen
c) Belege erfassen, kontieren und auf Bestands- und
Erfolgskonten buchen
d) Zahlungseingänge überwachen und Zahlungs-
ausgänge veranlassen
e) Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
  
  f) bei periodengerechten Abschlussarbeiten unter-
stützen
g) Zweck und Struktur der betrieblichen Kosten- und
Leistungsrechnung bei Aufgabenstellungen berück-
sichtigen
h) Kosten ermitteln, aufbereiten und überwachen
i) Leistungen kalkulieren und verrechnen
j) Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung für
Entscheidungen aufbereiten
k) im Rahmen des Controllings Einflussfaktoren auf den
Betriebserfolg identifizieren und reflektieren
l) Ergebnisse der Betriebsrechnung und der Finanz-
buchhaltung für das Controlling aufbereiten und inter-
pretieren
m) Soll- und Ist-Vergleiche durchführen, Abweichungen
feststellen und kommunizieren
n) Kennzahlen ermitteln, aufbereiten und beurteilen,
Statistiken und Berichte erstellen
 22
3kaufmännische Abläufe in
kleinen und mittleren
Unternehmen gestalten und
umsetzen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)
a) Buchungsvorgänge bearbeiten
b) Kassenbuch führen
c) Bestands- und Erfolgskonten führen
d) Offene-Posten-Listen verwalten
e) Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren und Maß-
nahmen bei Zahlungsverzug einleiten
f) am buchhalterischen Jahresabschluss unter Berück-
sichtigung der Fristen mitwirken
g) Personalstammdaten erfassen und pflegen
h) erforderliche Prozessdaten für die Entgeltabrechnung
erfassen und bearbeiten
i) Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung
geltender steuer-, sozial- und tarifrechtlicher
Bestimmungen ermitteln
j) notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahres-
abschluss unter Berücksichtigung der Fristen erstellen
k) Kosten verursachungsgerecht zuordnen
l) Angebote unter Berücksichtigung der Kosten und
Marktchancen kalkulieren
m) auftragsbezogene Kosten überwachen und kon-
trollieren
n) Verfahren der Voll- und Teilkostenrechnung anwenden
o) durch Nachkalkulation Auswirkungen auf den Unter-
nehmenserfolg ermitteln
p) bei der Ermittlung der Unternehmensertragslage
mitwirken
q) Wirkungen der Abschreibungen für den Betriebserfolg
unterscheiden
r) Statistiken erstellen und Plan-Ist-Vergleiche durch-
führen
s) betriebliche Kennzahlen beurteilen und für unter-
nehmerische Entscheidungen aufbereiten
 22
4 Einkauf und
Logistikprozesse planen,
koordinieren und
durchführen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
a) Bedarf an Produkten und Dienstleistungen feststellen
b) Mengen und Termine disponieren
c) interne Einkaufsrichtlinien und Rahmenverträge sowie
betriebliche Compliance einhalten
d) Bezugsquellen ermitteln, analysieren und Lieferanten-
vorauswahl treffen
e) Angebote einholen und vergleichen
f) Bestellung durchführen, Auftragsbestätigung mit der
Bestellung vergleichen und bei Abweichungen
Lösungen vereinbaren
g) Vertragserfüllung überwachen und bei Vertrags-
störung Maßnahmen einleiten
h) bei der Verhandlung von Einkaufskonditionen mit-
wirken
i) Lieferanteninformationen für Entscheidungen syste-
matisch erfassen
j) bei der Erstellung von Rahmenverträgen mitwirken
k) Prozesse der Bedarfsermittlung und des Einkaufs
reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
l) unterschiedliche Systeme der Lagerhaltung ver-
gleichen
m) vom Ausbildungsbetrieb genutztes Lagersystem bei
logistischen Abläufen berücksichtigen
n) Wareneingang prüfen, Mängelbeseitigung veranlas-
sen
o) Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
 22
5Marketing- und
Vertriebsaktivitäten
mitgestalten
(§ 4 Absatz 3 Nummer 5)
a) Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nut-
zen und dabei Mitbewerber sowie Marktentwicklungen
beachten
b) an der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mit-
wirken
c) Ressourcen planen und organisieren und Kosten
ermitteln
d) bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen,
insbesondere der Verkaufsförderung, mitwirken und
diese Maßnahmen dokumentieren
e) Aktivitäten hinsichtlich Zeit, Wirtschaftlichkeit und
Qualität überwachen und gegebenenfalls nachsteuern
f) Wirkungen von Marketingmaßnahmen feststellen und
Verbesserungsvorschläge entwickeln
g) Kundendaten und -informationen nutzen
h) Vertriebsformen berücksichtigen
i) Situation des Kunden analysieren, Bedarf fest-
stellen, kundengerechte Lösungsvorschläge ent-
wickeln und erläutern, über Finanzierungsmöglich-
keiten informieren; Angebote unterbreiten
j) Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und
an Vertragsabschlüssen mitwirken
k) Erfüllung von Verträgen überwachen, bei Ab-
weichungen Maßnahmen einleiten
l) Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieb-
licher Vorgaben gestalten
 22
  m) Maßnahmen der Kundenbindung und -betreuung
umsetzen
n) Beschwerden entgegennehmen und Maßnahmen des
Beschwerdemanagements umsetzen
o) Kundenzufriedenheit ermitteln, Maßnahmen vor-
schlagen
  
6personalwirtschaftliche
Prozesse umsetzen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 6)
a) rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Be-
schäftigungs- und Dienstverhältnissen im Aus-
bildungsbetrieb beachten
b) Personalakten unter Berücksichtigung von Daten-
schutz und Datensicherheit führen
c) Vorgänge im Zusammenhang mit Entgelten oder
Bezügen bearbeiten
d) Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehl-
zeiten bearbeiten
e) Auskünfte im Zusammenhang mit der Personal-
verwaltung erteilen
f) Personalstatistiken führen und auswerten
g) Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungs-
rechte berücksichtigen
h) bei Einstellungen und personellen Veränderungen er-
forderliche Meldungen veranlassen, Verträge vor-
bereiten und Dokumente erstellen
i) Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung
von Anforderungsprofilen unterstützen
j) im Personalbeschaffungsprozess, insbesondere bei
Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Ent-
scheidungsfindungen, mitwirken
k) im Bereich der Personalentwicklung insbesondere
Maßnahmen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung
organisieren
l) betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen
m) Maßnahmen der Personalbeschaffung und -entwick-
lung reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
 22
7Assistenzaufgaben
übernehmen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 7)
a) Methoden des Selbstmanagements zur Optimierung
von Büroorganisation und Arbeitsabläufen anwenden
b) Kommunikation zwischen den Beteiligten unterstützen
und über Prioritäten von Interessen und Anliegen
entscheiden
c) Kommunikation mit den Beteiligten situationsgerecht
gestalten, dabei Anliegen berücksichtigen, eigenes
Rollenverständnis entwickeln
d) Kommunikationsstörungen vermeiden
e) Kleinprojekte planen, durchführen, kontrollieren und
bewerten
f) Termine koordinieren und überwachen; Wieder-
vorlage steuern
g) termingerecht Informationen und Arbeitsergebnisse
einfordern und bereitstellen
h) Informationen und Dokumente inhaltlich zusammen-
stellen
 22
  i) über Dringlichkeit von Informationen und Dokumenten
sowie deren Weiterleitung entscheiden
j) Geschäftskorrespondenz führen
k) Reisen organisieren, nachbereiten und abrechnen
l) Veranstaltungen organisieren, begleiten und nach-
bereiten
m) Unterlagen zusammenstellen und aufbereiten
  
8Öffentlichkeitsarbeit
gestalten und Aufgaben
des Veranstaltungs-
managements übernehmen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 8)
a) bestehende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
analysieren
b) an der Entwicklung von Maßnahmen der Öffentlich-
keitsarbeit unter Berücksichtigung von Zielsetzung,
Zielgruppen und unterschiedlichen Medien mitwirken
c) Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, orga-
nisieren und umsetzen sowie deren Wirkung bewerten
d) an Veranstaltungsplanungen, insbesondere hin-
sichtlich Öffentlichkeitsarbeit, Ressourcenkalkulation,
räumlicher Organisation und Ausstattung, mitwirken
und dabei wirtschaftliche, rechtliche und ökologische
Aspekte berücksichtigen
e) Einladungen und Teilnehmerunterlagen erarbeiten
sowie Teilnehmende bei Anfragen und organisa-
torischen Problemen unterstützen
f) Prozesse mit Dienstleistern koordinieren und über-
wachen, dabei Compliance-Vorgaben einhalten und
bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
g) Kosten nachkalkulieren, Rechnungen prüfen und
kontieren
h) Veranstaltungen dokumentieren und analysieren,
Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit und nach-
folgende Prozesse nutzen
 22
9Aufgaben der Verwaltung
wahrnehmen und Recht
anwenden
(§ 4 Absatz 3 Nummer 9)
a) Kunden und Bürger im Umgang mit Verwaltung
situationsgerecht unterstützen, auf sachgerechte
Antragstellung hinwirken
b) Möglichkeiten der Aufgabenerledigung Kunden und
Bürgern nachvollziehbar aufzeigen
c) Verwaltungsprozesse transparent gestalten
d) Anliegen und Zuständigkeiten klären, Sachverhalte
ermitteln, Maßnahmen einleiten
e) Beteiligungsverfahren durchführen, dabei Verfahrens-
vorschriften beachten
f) Rechtsgrundlagen bei der Wahrnehmung von Fach-
aufgaben anwenden
g) Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale sub-
sumieren und unter Beachtung gebundenen und
ungebundenen Verwaltungshandelns Rechtsfolgen
feststellen
h) Verwaltungsakte entwerfen
i) Bekanntgabe von Verwaltungsakten veranlassen
j) Widersprüche, Einsprüche und Beschwerden ent-
gegennehmen, Form und Frist prüfen und weiterleiten
k) Möglichkeiten der Korrektur von Verwaltungs-
handlungen aufzeigen
 22
  l) Vorgänge nach rechtlichen und behördlichen Vor-
gaben dokumentieren
m) Bearbeitungsprozesse analysieren und Verbesserun-
gen vorschlagen
  
10Haushaltsmittel planen und
bewirtschaften
(§ 4 Absatz 3 Nummer 10)
a) rechtliche Grundlagen des öffentlichen Haushaltes
unter Berücksichtigung des Haushalts- oder Wirt-
schaftsplans anwenden
b) Haushaltsgrundsätze bei der Mittelbewirtschaftung
anwenden
c) am Verfahren zur Aufstellung des Haushalts- oder
Wirtschaftsplans mitwirken
d) Anforderungen der Haushaltsaufsicht und Haushalts-
kontrolle berücksichtigen
e) Geschäftsvorgänge zuordnen und Buchungen vor-
bereiten
f) bei der Mittelbedarfsberechnung im Rahmen der
Haushaltsausführung mitwirken
g) gebuchte Einnahmen, Ausgaben, Erträge und Auf-
wendungen ermitteln und hochrechnen
h) Übersichten für Mittelzu- und -abflüsse erstellen,
überwachen und weiterleiten
i) Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und
Erlass von Forderungen prüfen
j) Unterlagen für den Jahresabschluss zusammen-
stellen
 22


Abschnitt C: wahlqualifikationsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung
1234
1Organisation des
Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung sowie Arbeits-
und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1)
a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und
Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes er-
läutern
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen
System der Berufsausbildung beschreiben
c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Aus-
bildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungs-
plans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,
sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vor-
schriften erläutern
e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-
verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen
Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und
Gewerkschaften erläutern
g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
 
  h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der
beruflichen Weiterentwicklung erläutern
während
der gesamten
Ausbildung
2Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 4 Nummer 2)
a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
kennen und diese Vorschriften anwenden
b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und
beurteilen
c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Ver-
meidung von Gefährdungen sowie von psychischen
und physischen Belastungen für sich und andere,
auch präventiv, ergreifen
e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste
Maßnahmen bei Unfällen einleiten
g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
3Umweltschutz und
Nachhaltigkeit
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3)
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter
Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen
Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter-
entwicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,
Waren oder Dienstleistungen Materialien und
Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen
und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit
nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Wiederverwertung oder Ent-
sorgung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen
Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne
einer ökonomischen, ökologischen und sozial
nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und
adressatengerecht kommunizieren
4digitalisierte Arbeitswelt
(§ 4 Absatz 4 Nummer 4)
a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit
Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften
zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und
informationstechnischen Systemen einschätzen und
bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient
kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse
dokumentieren
d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen
und zu ihrer Lösung beitragen
e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und
aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen,
auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lern-
medien nutzen und Erfordernisse des lebens-
begleitenden Lernens erkennen und ableiten
g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich
der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäfts-
bereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien,
planen, bearbeiten und gestalten
h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung
gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
 


Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15.
Monat
16. bis 36.
Monat
1234
5 Arbeitsorganisation und
Informationsmanagement
gestalten
(§ 4 Absatz 4 Nummer 5)
a) eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und
kontrollieren sowie Arbeits- und Organisationsmittel
einsetzen
b) Abläufe unter Berücksichtigung von Informations-
flüssen, Entscheidungswegen und Schnittstellen ein-
ordnen und mitgestalten
c) Informationen recherchieren, auswerten, beurteilen,
aufbereiten und archivieren
d) Vor- und Nachteile verschiedener Informationsquellen
berücksichtigen
4  
e) die eigene Arbeitsweise reflektieren, Verbesserungs-
potenzial identifizieren und zur kontinuierlichen Ver-
besserung von Arbeitsprozessen beitragen
 2
6 Zusammenarbeit und
Kommunikation gestalten
(§ 4 Absatz 4 Nummer 6)
a) interne und externe Kommunikationsprozesse sowie
Kooperationsprozesse gestalten
b) Aufgaben im Team planen und bearbeiten
c) unter Berücksichtigung der Zielgruppe und des
Sachverhaltes geeignete analoge oder digitale
Kommunikationswege auswählen und zielführend
einsetzen
2 
d) Gesprächsführungs- und Fragetechniken anwenden
e) Gespräche ziel- und kundenorientiert führen, Zeit-
rahmen einhalten, Ergebnisse zusammenfassen
f) Feedback konstruktiv geben und entgegennehmen
g) soziokulturelle Unterschiede in der Kommunikation
berücksichtigen
h) Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage
erfolgreicher Zusammenarbeit erkennen
i) zur Konfliktlösung im eigenen Arbeitsumfeld beitragen
j) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
k) Auskünfte in einer Fremdsprache einholen und
erteilen
 9