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Artikel 1 - Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr (BwESuÄndG k.a.Abk.)

G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72; Geltung ab 06.03.2025, abweichend siehe Artikel 17
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Artikel 1 Änderung des Bundesbeamtengesetzes


Artikel 1 ändert mWv. 6. März 2025 BBG § 7, § 18, § 61, § 79, § 80, § 81, § 82, § 83, § 93, § 127, § 145, § 88, § 120, § 121

Das Bundesbeamtengesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 247) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 7 Absatz 3, § 18 Absatz 3, § 61 Absatz 2 Satz 5, § 79 Absatz 2 Satz 2, § 80 Absatz 6 Satz 1, § 81 Absatz 3 Satz 1, § 82 Absatz 3, § 83 Absatz 4, § 93 Absatz 5, § 127 Absatz 2 sowie § 145 Absatz 2 werden jeweils die Wörter „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt.

2.
§ 88 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 2 werden die Wörter „eines Jahres" durch die Wörter „einer Ausschlussfrist von einem Jahr" ersetzt.

b)
Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:

„Der Dienstherr kann die Dienstbefreiung einseitig anordnen."

3.
§ 120 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „des Bundesministeriums des Innern und für Heimat" ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden die Wörter „der Bundesministerin des Innern, für Bau und Heimat oder des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „der Bundesministerin des Innern und für Heimat oder des Bundesministers des Innern und für Heimat" ersetzt.

c)
In Absatz 4 werden die Wörter „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt.

4.
In § 121 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „die Bundesministerin des Innern, für Bau und Heimat oder der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat" durch die Wörter „die Bundesministerin des Innern und für Heimat oder der Bundesminister des Innern und für Heimat" ersetzt.