Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 76; Geltung ab 08.03.2025, abweichend siehe Artikel 3

Artikel 1 Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. März 2025 BTV-3-ImpfgestattungsV § 1a (neu)

Die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 6. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 181), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 366) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

§ 1a Vorläufige Fortgeltung der Gestattung nach § 1 Absatz 1

Abweichend von § 1 Absatz 2 dürfen die in § 1 Absatz 1 genannten immunologischen Tierarzneimittel vorläufig weiter angewendet werden."

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV Weitere Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
... zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 6. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 181), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 1a ...


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