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Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 76; Geltung ab 08.03.2025, abweichend siehe Artikel 3

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet aufgrund des § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2018 (BGBl. I S. 1938), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2852) geändert worden ist:


Artikel 1 Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. März 2025 BTV-3-ImpfgestattungsV § 1a (neu)

Die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 6. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 181), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 366) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

§ 1a Vorläufige Fortgeltung der Gestattung nach § 1 Absatz 1

Abweichend von § 1 Absatz 2 dürfen die in § 1 Absatz 1 genannten immunologischen Tierarzneimittel vorläufig weiter angewendet werden."


Artikel 2 Weitere Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2025 BTV-3-ImpfgestattungsV offen

Die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 6. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 181), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 1a wird gestrichen.


Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt mit Ablauf des 7. September 2025 in Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 7. März 2025.


Schlussformel



Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

In Vertretung Silvia Bender