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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 76; Geltung ab 08.03.2025, abweichend siehe Artikel 3

Artikel 2 Weitere Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2025 BTV-3-ImpfgestattungsV offen

Die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 6. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 181), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 1a wird gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt mit Ablauf des 7. September 2025 in Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas ...