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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Weitere Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. September 2025 BTV-3-ImpfgestattungsV offen
Die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 6. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 181), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 1a wird gestrichen.
§ 1a wird gestrichen.
Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt mit Ablauf des 7. September 2025 in Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas ...
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