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Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. März 2025 BTV-3-ImpfgestattungsV § 1a (neu)
Die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 6. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 181), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 366) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
„§ 1a Vorläufige Fortgeltung der Gestattung nach § 1 Absatz 1
Abweichend von § 1 Absatz 2 dürfen die in § 1 Absatz 1 genannten immunologischen Tierarzneimittel vorläufig weiter angewendet werden."
„§ 1a Vorläufige Fortgeltung der Gestattung nach § 1 Absatz 1
Abweichend von § 1 Absatz 2 dürfen die in § 1 Absatz 1 genannten immunologischen Tierarzneimittel vorläufig weiter angewendet werden."
Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 2 2. BTV-3-ImpfgestattungsVÄndV Weitere Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
... zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit vom 6. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 181), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 1a ...
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