§ 3 - Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBRErnAnO)

A. v. 13.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 84
Geltung ab 08.12.2021; FNA: 2030-11-48-23 Beamte

§ 3 Inkrafttreten



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft.



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