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Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBRErnAnO)
Eingangsformel
Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) ordne ich an:
§ 1 Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung
§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 widerruflich übertragen.
§ 2 Vorbehaltsklausel
Für besondere Fälle bleibt die Ernennung und Entlassung der unter § 1 genannten Beamtinnen und Beamten vorbehalten.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft.
Schlussformel
Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Klara Geywitz
Klara Geywitz
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