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Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBRErnAnO)

A. v. 13.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 84
Geltung ab 08.12.2021; FNA: 2030-11-48-23 Beamte

Eingangsformel





§ 1 Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung



Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 widerruflich übertragen.


§ 2 Vorbehaltsklausel



Für besondere Fälle bleibt die Ernennung und Entlassung der unter § 1 genannten Beamtinnen und Beamten vorbehalten.


§ 3 Inkrafttreten



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft.


Schlussformel



Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Klara Geywitz

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