Zum Diplomkolloquium werden Studierende zugelassen, die ihre Diplomarbeit bestanden haben.
Die Studierenden weisen im Diplomkolloquium nach, dass sie
- 1.
- über gesichertes Wissen in den Themengebieten verfügen, die sie in der Diplomarbeit bearbeitet haben,
- 2.
- die in der Diplomarbeit angewandten Methoden und erzielten Ergebnisse erläutern und begründen können und
- 3.
- in der Lage sind, mögliche Verbindungen zu anderen Fachgebieten und Fragestellungen herzustellen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen.
Das Diplomkolloquium besteht aus einer Präsentation der Diplomarbeit sowie aus einem wissenschaftlichen Gespräch mit den Prüferinnen und Prüfern.
1Für das Diplomkolloquium werden zwei Prüferinnen und Prüfer bestellt, in der Regel die Erst- und Zweitprüferinnen oder -prüfer der Diplomarbeit.
2Im Übrigen gilt
§ 43 entsprechend.