§ 60 GADVDV Übergangsvorschriften ... oder eine zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden haben, werden abweichend von § 30 Absatz 1 Satz 1 und 2 zu einer weiteren Wiederholungsprüfung zugelassen. Entsprechendes gilt abweichend ... einer weiteren Wiederholungsprüfung zugelassen. Entsprechendes gilt abweichend von § 30 Absatz 6 Satz 2 und 3 für die Nachbesserung eines Lernportfolios. Die Festlegung des Termins der weiteren ... und die weitere Wiederholungsprüfung können zu späteren als den in § 30 Absatz 2 genannten Zeitpunkten erfolgen. (3) Auf Auswahlverfahren, die vor dem 25. März ...