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Artikel 3 - Verordnung zur Neuregelung der Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes und der Vorbereitungsdienste für den Auswärtigen Dienst (ADNRV k.a.Abk.)
Artikel 3 Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst
(gesamter Text siehe Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst - GADVDV)
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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Neuregelung der Laufbahnen des Auswärtigen Dienstes und der Vorbereitungsdienste für den Auswärtigen Dienst
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ADNRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ADNRV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 5 ADNRV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... (BGBl. I S. 2893) geändert worden ist. (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 tritt Artikel 3 mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn, ...
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